Caravan-Park Barnim, Brückenstraße 9, 16244 Schorfheide OT Finowfurt | +49 (0)3335 / 45159 - 0 | info@caravan-park-barnim.de

Mietbedingungen

Sehr geehrter Kunde,

die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobiles zwischen der Caravan-Park-Barnim GmbH – nachstehend „Vermieter“ genannt – und Ihnen – nachstehend „Mieter“ genannt – wirksam vereinbart. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch.

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Reisemobiles. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Zwischen Vermieter und dem/den Mieter (n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-I BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und Vermieter vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.

2. Mindestalter, berechtigte Fahrer

2.1 Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 23 Jahre. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beträgt das Mindestalter 25 Jahre. Sowohl Mieter als auch Fahrer müssen seit mind. drei Jahren – für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mindestens 5 Jahre – in Besitz eines Führerscheins der Kl. III , C1 bzw. der Kl. B, bzw. eines entsprechenden nationalen/internationalen Führerscheins sein. Eine Vorlage des Führerscheins und des gültigen Personalausweises/Reisepasses durch den Mieter und den Fahrer bei der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Fahrzeugs. Kommt es infolge fehlender Vorlage dieser Dokumente zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. Können diese Dokumente weder zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 4.2 Anwendung. Die Vorlage eines internationalen Führerscheins (für nicht EU-Mitglieder) kann vom Vermieter oder von offiziellen Behörden des Landes verlangt werden.
2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Fahrzeuge des Vermieters ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für das Führen dieser Fahrzeuge ein dementsprechender Führerschein erforderlich ist. Besitzer eines Führerscheins der Kl. B haben zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich der technisch zulässigen Gesamtmasse des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs zu halten. Kann bei Anmietung ein entsprechender Führerschein nicht vorgelegt werden, gilt das Fahrzeug als nicht abgeholt. In diesem Fall gelten die entsprechenden Stornobedingungen (siehe Ziffer 4.2).
2.3 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Anmietung benannten Fahrern gefahren werden ( auch hier müssen Kopien vom Personalausweis und Führerschein vorliegen).
2.4 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, anzugeben. Der Mieter hat für das Handeln der Fahrer, denen er das Fahrzeug überlässt, wie für eigenes einzustehen.

3. Mietpreise, Versicherungen

Als Mietpreise gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Mietpreisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt. Bei jeder Vermietung fällt eine einmalige Service-Pauschale an.
Die Servicepauschale pro Anmietung beträgt abhängig vom Fahrzeug 89,00€ bis 139,00€ und beinhaltet: Check-in mit eingehender Fahrzeugeinweisung, Bereitstellung 2 Flaschen Propangas 11kg (1 volle Flasche und eine gebrauchte), Wasserschlauch, Gießkanne, Erstausstattung Toilettenchemikalien, Kabeltrommel, CEE – Adapterstecker, Auffahrkeile, Warntafel, Warnwesten, Feuerlöscher, Rücknahme und Außenwäsche bei Rückkehr des Fahrzeuges.

Wir erheben eine Energiekostenpauschale von 29,-€.

Der Mietpreis beinhaltet: Teilkasko mit einem Selbstbehalt von 1.000,00€ und Vollkaskoschutz von 1.500,00€, Glasschaden von 150,00€ pro Schadensfall. Wartungsreparaturen, die während der Mietzeit anfallen, soweit diese nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind Schutzbriefleistungen, 250 Freikilometer pro bezahltem Miettag gem. Mietvertrag, ab dem 15. Miettag alle Kilometer frei bis max. 7.500 km.

Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters, Mehr-km: 0,45 €. Die Tankfüllung ist zurückzubringen, wie abgeholt, bei weniger Tankinhalt wird das in Rechnung gestellt, bei mehr Tankfüllung ist kein Anspruch auf Rückzahlung. Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Die Mietpreise gelten stets ab Standort Schorfheide, Brückenstr. 9 bis zur Rücknahme durch den Vermieter. Einwegmieten sind nicht möglich. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir für je 30 Minuten 20,00 €, (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die der Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeug-Übernahme geltend machten. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer von 5 Tagen zu beachten. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren auch Mautgebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts und der gesetzlichen vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten obliegt dem Mieter.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.Bei Herausgabe eines Gutscheins muss dieser namentlich benannt werden. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von 2 Jahren (ab Ausstellungsdatum).

4. Reservierung und Umbuchung

4.1 Reservierungen sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter gemäß Ziff. 4.2 und ausschließlich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich. Dies gilt auch dann, wenn in der Beschreibung der Fahrzeuggruppe beispielhaft ein konkreter Fahrzeugtyp angegeben ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mieter auf ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug umzubuchen. Ihre Buchung gilt für die gebuchte Kategorie. Die Wahrscheinlichkeit Ihr ausgewähltes Fahrzeug zu erhalten ist sehr hoch. Bei bspw. Unfall, Ersatzbeschaffung o.ä. können wir keine 100%-ige Garantie geben.
4.2 Eine Reservierung wird durch Überweisung einer Anzahlung von 300,00€, innerhalb von 2 Wochen nach unserer Reservierungsbestätigung zu einer Buchung. Nach Zahlungseingang erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung. Die Buchung ist erst dann für beide Seiten verbindlich. Bei Überschreiten der im Angebot festgelegten Zahlungsfrist durch den Mieter ist der Vermieter an die Reservierung nicht mehr gebunden. Im Falle eines vom Mieter veranlassten Rücktrittes von der verbindlichen Buchung werden folgende Stornogebühren, berechnet von der ersten bestätigten Buchung, fällig:
» bis zu 50 Tage vor Mietbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 300,00 € fällig
» zwischen 49 bis 15 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
» weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
» am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme 100% des Mietpreises
Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
4.3 Die dem Mieter bestätigte Buchung kann vom Tag der Reservierung bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn umgebucht werden, soweit anderweitig beim Vermieter freie Kapazitäten vorhanden sind und die gewünschte Alternativbuchung dem ursprünglichen Umfang her entspricht. Umbuchungen sind nur im gleichen Jahr möglich. Reservierung und Rücktritt – Zahlung, Ausfall, spätere Umbuchungen sind nicht möglich. Pro Umbuchung wird ein Unkostenbeitrag lt. aktueller Preisliste erhoben. Ein Rechtsanspruch zur Umbuchung oder Änderung der Daten besteht nicht.

5. Zahlungsbedingungen, Kaution

Alle genannten Preise enthalten die gültige MwSt. von derzeit 19%. Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von € 1000,-€ in bar hinterlegt werden. Eine Hinterlegung der Kaution mit Kreditkarte oder EC- Karte IST NICHT MÖGLICH.
Bei schadenfreier Fahrzeugrückgabe erfolgt sofortige Rückzahlung. Fehlende und beschädigte Gegenstände sind zu ersetzen. Der Vermieter kann bei Schäden am Fahrzeug die Kaution bis zur Klärung des Schadens einbehalten und Forderungen an den Mieter mit der Kaution verrechnen.

Eine Anzahlung in Höhe von 300,00€ ist sofort nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Der Restbetrag vom Mietpreis ist 50 Tage vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters, gebührenfrei für den Empfänger, zu zahlen. Bei Zahlung durch Kreditkarten werden 3% Gebühren fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage bis zum Anmietdatum) wird der voraussichtliche Mietpreis sofort fällig. Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Kosten für Kraftstoff, zusätzliche Gasfüllungen und sonstige Betriebsmittel sowie Standgebühren, Mautgebühren, Überführungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Gleiches gilt für vom Mieter zu verantwortende Bußgelder.

6. Fahrzeugübergabe und -rücknahme

Fahrzeugabholung und -rückgabe nur während unserer Geschäftszeiten von Montag – Freitag, die vertraglich vereinbarten Zeiten sind einzuhalten. Die Berechnung des Mietpreises erfolgt pro Nacht (Abhol- und Rückgabetag werden als 1 Tag gerechnet, sofern 24 Stunden nicht überschritten werden. Alle technischen Angaben sind ca.-Angaben. Technische Änderungen der Fahrzeuge sind vorbehalten (alle technischen Angaben lt. Hersteller). Für Übergabe und Rücknahme ist die Anschrift des Vermieters maßgeblich. Das Fahrzeug kann am 1. Miettag zwischen 14 und 17Uhr übernommen werden (nach kurzfristiger telef. Rücksprache) und muss am letzten Miettag zwischen 10 und 12 Uhr zurückgebracht werden. Bei Verspätungen entstehen Kosten entsprechend Punkt 3. Die Rückgabe an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist in der Regel nicht möglich. Kann das Fahrzeug zum vereinbarten Termin durch den Mieter nicht an den Vermieter übergeben werden, so ist der Vermieter hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Mieter haftet, für den entstandenen Schaden, der sich aus der Verspätung ergibt. Zusätzlich werden wir eine Strafe für jeden angefangenen Verspätungstag berechnen, in Höhe des doppelten Tagesmietpreises.

7. Zustand und Ordnung des Fahrzeuges

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein innen gesäubertes Fahrzeug zu übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, bei Rückgabe Bad und Toilette nass gereinigt zu haben, die Schränke, sowie den Kühlschrank und den Boden nass zu reinigen. Der Abwassertank und die Toilettenbox sind vom Mieter vor Rückgabe zu entleeren. Die Tankfüllung ist zurückzubringen, wie abgeholt, bei weniger Tankinhalt, wird das in Rechnung gestellt, bei mehr Tankfüllung ist kein Anspruch auf Rückzahlung. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge, das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist verboten. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat ebenfalls der Mieter zu tragen.
Dem Mieter wird bei der Übergabe vom Vermieter, die Funktion der Markise (bei Regen und Wind nicht ausfahren) und des Fahrradträgers erklärt. Außerdem werden dem Mieter alle elektrischen Geräte gezeigt und erklärt. Der Mieter bestätigt dieses mit Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll. Eventuelle Mängel hat der Mieter direkt zum Zeitpunkt seiner Übernahme oder bei der Rückgabe des Fahrzeuges mitzuteilen.

8. Bei Missachtung der Verpflichtungen des Mieters drohen Geldstrafen

» Bad und WC nicht im sauberen und hygienischen Zustand: 90,00 €
» Kühlschrank verschmutzt und Reste 40,00 €
» Innenreinigung (Boden – Schränke usw.) 250,00 €
» Nichtleerung der Toilettenbox oder leeren des Abwassertanks 200,00 €
» Mitnahme eines Haustieres entgegen dem Verbot 500,00 €
» Zuwiderhandlungen Rauchverbot zusätzliche Reinigungspauschale von 500,00 €
Eine Nachreinigung vor Ort ist nicht möglich. Es sind direkt die oben genannten Preise zu zahlen.

9. Sorgfaltspflicht des Mieters

Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technische Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl-und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. Die Verwendung des Fahrzeugs darf nur auf den dafür vorgesehenen Verkehrswegen und Standplätzen erfolgen, die aktive Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen ist untersagt. Das Weitervermieten ist dem Mieter strengstens untersagt.

10. Verhalten bei Unfällen

Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen, sowie bei Reparaturkosten über 100,- € sich die Genehmigung vom Vermieter einzuholen. Gegnerische Ansprüche dürfen weder mündlich noch schriftlich anerkannt werden. Er ist weiter verpflichtet, den Schaden dem Vermieter unverzüglich vorab anzuzeigen. Ferner hat er unverzüglich, unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig auszufüllen ist, den Vermieter vollständig zu informieren, so dass der Vermieter seiner Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer sofort nachkommen kann.

11. Auslandsfahrten

Es sind alle Fahrten in europäische Länder erlaubt, die von der Vollkaskoversicherung genehmigt sind. Diese kann man dem Versicherungsschein entnehmen. Reisen in außereuropäische Länder, die nicht in den Versicherungsschutz fallen, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Für Schäden, die außerhalb des Versicherungsschutzes entstehen, haftet der Mieter voll. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind generell verboten.

12. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung

12.1 Der Vermieter wird den Mieter nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1.000,00€, bei Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1.500,00€, sowie Glasschaden von 150,00€ pro Schadensfall von der Haftung freistellen. Die jeweilige Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.
12.2 Die Haftungsfreistellung aus Ziff. 12.1 entfällt, wenn der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
12.3 Darüber hinaus haftet der Mieter bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen:
» wenn Schäden aufgrund drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht wurden,
» wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begeht,
» wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung aus Ziff. 10 bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt,
» wenn der Mieter sonstige Pflichten aus Ziff. 9 verletzt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt,
» wenn Schäden auf einer nach Ziff. 7 verbotenen Nutzung beruhen,
» wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat,
» wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, StVO Zeichen 265, Breite StVO Zeichen 264 oder den entsprechenden Landeszeichen) beruhen,
» wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen beruhen

Der Mieter haftet auch für Schadensnebenkosten, insbesondere Abschleppkosten, Kosten der Ersatzbeschaffung wie Ausgleich der Wertminderung. Ebenso wird in diesem Fall der Mietausfall berechnet, wegen entsprechender Reparatur. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters.

Der Vermieter behält sich das Recht vor die angefallenen Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen dem Mieter in Rechnung zu setzen. Zusätzliche Bearbeitungsgebühren entstehen auf der Grundlage der ausliegenden Preislisten (Vermietflyer) beim Vermieter. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

13. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, falls eine Verletzung einer Vertragspflicht vorliegt. Die Haftung ist begrenzt auf den Ersatz, einen vertragsgerechten Zustand wiederherzustellen. Jegliche Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. Die Haftung für Schäden, die durch Verschleiß des Mobiles entstehen, ist auf Material- und Montagekosten beschränkt. Ein Ersatz für vertane Urlaubszeit oder zusätzliche Übernachtungskosten entfällt, ebenso wie eine Haftung für Mängelfolgeschäden. Ein Schadensersatz ist darüber hinaus für solche Verschleißschäden ausgeschlossen, die der Mieter durch unsachgemäße Behandlung verursacht hat.

Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen. Stellt der Vermieter ein größeres Fahrzeug zur Verfügung, gehen höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten zu Lasten des Mieters.

Schlägt die Stellung eines Ersatzfahrzeuges fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert, werden dem Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen (Gesamtmietpreis) zurücküberwiesen. Entschädigungszahlungen wegen verpassten Urlaubstagen, bereits bezahlten Leistungen (z.B. Fährfahrten, Mautgebühren, Campingplatz-Reservierungen, etc.) werden seitens des Vermieters ausdrücklich nicht fällig. Akzeptiert der Mieter ein verfügbares Ersatzfahrzeug in einer kleineren Fahrzeugkategorie, erstattet der Vermieter die sich ergebende Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugkategorien.

Wird das Fahrzeug durch das Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den der Mieter zu vertreten hat, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Ansprüche, die nach vorstehenden Grundsätzen nicht ausgeschlossen sind, sondern nur ihrem Umfang nach beschränkt wurden, verjähren in einem Jahr ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners. Mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen und solchen nach dem Produkthaftungsgesetz, verjähren Schadenersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis innerhalb der gesetzlichen Frist.

14. Speicherung der persönlichen Daten

Der Mieter ist einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten zu Verwaltungszwecken speichert. Der Vermieter darf diese Daten an Dritte nur dann weitergeben, wenn diese Vermietzwecken dienen, oder das Fahrzeug nach 24 Stunden nach Ablauf der Mietzeit nicht zurückgebracht wurde. Ebenso wenn Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorliegen oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen. Sowohl der Vermieter, als auch besonders der Mieter, haben sich an diese AGB´s zu halten und diese zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind Hauptbestandteil der Vermietung.

15. Schlussbestimmungen

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass Ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart. Der Anmietung eines Reisemobiles liegt ein Mietvertrag zugrunde und keine gebündelten Leistungen (Reiseveranstaltung).

16. Gerichtsstand und Gültigkeit

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart.

Gültig ab 01.03.2023